Einleitung
Die Besteuerung von Einkommen von Nicht-Residenten in Spanien ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Modelle und Verfahren umfasst. In diesem Leitfaden geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Abwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Modelle 210, 211 und 213 des IRNR.
Modelle 210, 211 und 213: Überblick
Die Modelle 210, 211 und 213 des IRNR sind zentrale Elemente der Einkommensteuererklärung für Nicht-Residenten in Spanien. Die verschiedenen Normen, insbesondere Artikel 10, 12 und 13 der Orden EHA/3316/2010, regeln die Autoliquidation und die Präsentationsmöglichkeiten.
Telematische Einreichung über Internet
Gemäß den Vorschriften können die genannten Modelle telematisch über das Internet eingereicht werden. Hierzu müssen die erforderlichen Formulare über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria () ausgefüllt und übermittelt werden.
Kollaboration und Bevollmächtigung
Personen oder Organisationen, die berechtigt sind, im Namen Dritter telematisch Deklarationen einzureichen, können dies auch für Modelle 210 tun. Hierfür ist ein elektronisches Zertifikat erforderlich. Eine Bevollmächtigung kann auch durch persönliche Abgabe eines Vollmachtsschreibens erfolgen.
Autoliquidation mit Zahlungsverpflichtung
Die Zahlung kann durch Einzahlung bei einer kooperierenden Bank in Spanien, Einzugsermächtigung oder Banküberweisung aus dem Ausland erfolgen. Die genauen Schritte und Fristen sind in Artikel 10 und anderen relevanten Normen festgelegt.
Domiciliation und Überweisungen aus dem Ausland
Die Regelungen für die Domiciliation von Zahlungen variieren je nach Art der Einkünfte und der Zeit des Jahres. Seit dem 30. November 2021 ist auch eine Aufteilung der Domiciliation auf verschiedene Konten möglich. Für Überweisungen aus dem Ausland gelten spezifische Regelungen, wie in der Resolución de 18 de enero de 2021 festgelegt.
Präsentation in Papierform
Gemäß den Artikeln 6 und 11 der Orden EHA/3316/2010 können die genannten Modelle auch in Papierform eingereicht werden. Hierzu muss das entsprechende Formular vorab auf der Website der Agencia Tributaria generiert und dann physisch eingereicht werden.
Fazit
Die korrekte Abwicklung der Besteuerung von Einkommen von Nicht-Residenten in Spanien erfordert ein genaues Verständnis der verschiedenen Modelle und Verfahren. Durch die Beachtung der geltenden Normen und die sorgfältige Einhaltung der Vorschriften können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen die steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und mögliche Komplikationen vermeiden.